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Regeln & Selbstverwaltung

Die Wohngemeinschaft im Haus Bluemlisalpstrasse 33 verwaltet sich selber.
Die Hausordnung ist verbindlich für alle WG-Bewohner.

  • Die WG-Vereinbarung hat den Zweck, die Aufgaben und Verantwortungen der Mieter und das Verhältnis der Mieter zum Vermieter zu regeln.

  • Diese Vereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.

  • Die Zimmer werden jeweils an eine Person vermietet und von derselben Person bewohnt. Ein zeitlich begrenzter Besuch von wenigen Tagen ist gestattet. Untervermietungen wie AirBnB sind nicht gestattet. Andere Untervermietungen wie bei einem Auslandsemester etc. müssen bewilligt werden.

  • Die WG hat das Recht innerhalb einer Woche nach Kündigung einen Nachmieter vorzuschlagen.

  • Alle zwei Wochen werden die öffentlichen Räume durch eine externe Reinigungskraft gereinigt. Die privaten Räumlichkeiten liegen in der Verantwortung der einzelnen Mieter.

  • Winter und Frühlingsschnitt der Hecke wird von einem Gärtner übernommen. Die restlichen Gartenarbeiten und dessen Gestaltung liegen in der Verantwortung der Mieter.

  • Der untere Estrich darf als Möbelumschlagplatz genutzt werden, sollte aber frei von persönlichen Gegenständen bleiben.

  • Treppen und Gänge auf allen Etagen sind aus ästhetischen und feuerpolizeilichen Gründen von persönlichen Gegenständen freizuhalten.

  • Mindestens jedes Semester, allenfalls auch per Quartal, wird eine Inspektion der gesamten Liegenschaft durch die Vermietung durchgeführt, diese wird vorangekündigt.

  • Es wird darauf vertraut, dass die Mieter ihr Zusammenleben im Dialog regeln können.

    Zu Beginn des Semesters, oder nach Verlangen der Mieter, sollte aber eine WG-Vollversammlung stattfinden.

  • Die WG-Vollversammlung dient der Festlegung aller Belange rund ums Zusammenleben an der B33, bei denen alle Mieter das selbe Mitspracherecht haben. (Nachmieter vorschlagen, Einsatz der WG-Kasse, Verteilung der Hausarbeit etc. etc.)

  • An der Sitzung wird auch ein WG-Delegierter und ein WG-Kassen-Verantwortlicher bestimmt. Der WG-Delegierte ist Ansprechperson für die Verwaltung und beruft die WG-Vollversammlung ein. Für die Vermietung relevante Beschlüsse werden dieser schriftlich mitgeteilt.

  • Es wird eine WG-Kasse geführt aus der man gemeinschaftliche Güter kauft (wie z.B., WC – Papier, Salz, Öl, Besen etc.). Es wird auch daraus geschöpft falls kleinere Dinge kaputt gehen wie z.B. Gläser. In die WG Kasse zahlt jeder Mieter zu Beginn des Monats einen bestimmten Betrag ein. Alle Bewohner tragen gleich viel bei. Falls zu Jahres Ende ein Restbetrag in der WG-Kasse vorhanden ist, wird dies gemeinsam mit den WG-Mitbewohnern ausgegeben (z.B. WG-Party!).

 

Zürich, 10.10.2021

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